Ausgehend von der Notwendigkeit, sprachliche Leistungen zu bewerten, und den in der Praxis des FU diesbezüglich anzutreffenden Widersprüchen, werden unter Bezug auf das Wesen des Sprachgebrauchs Kriterien für die Ermittlung komplexer sprachlicher Leistungen vorgeschlagen. Bei Beachtung der dialektischen Einheit von Inhalt und Ausdruck und der Funktionsgleichheit der produktiven Sprachtätigkeiten haben die Ermittlungskriterien sprech- und schreibsprachliche Besonderheiten des Leistungsvollzugs zu berücksichtigen. Überlegungen zur Bewertung sprachlicher Teilleistungen schließen den Beitrag ab.
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