So manchen, der sich mit Fragen der Wortbildung im Bereich technischer Fachsprachen beschäftigt – Terminologen bzw. Standardisierer, aber auch Sprachlehrer und Übersetzer –, wird die folgende Information im „Neuen Deutschland“ vom 27./28. Mai 1978 etwas überrascht haben. „Erfindungen von überragender volkswirtschaftlicher Bedeutung können künftig mit dem Namen der Urheber bezeichnet werden ... Diese Möglichkeit der Würdigung hervorragender wissenschaftlich-technischer Leistungen beweist die hohe Wertschätzung, welche die sozialistische Gesellschaft dem Schöpfertum und der Persönlichkeit der Urheber entgegenbringt.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.1980.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-2430 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 1980 |
Veröffentlicht: | 1980-11-01 |
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