Vf. geht in seiner Untersuchung davon aus, daß sich die Berechtigung der Unterscheidung zwischen logischem Subjekt und Prädikat und grammatischem Subjekt und Prädikat erst dann erwiesen hat, wenn der Status der grammatischen Funktionen und die Grundzüge der Satzsemantik geklärt sind. Da dies aber noch nicht der Fall ist, formuliert er seine Hauptthese: "Die grammatischen Funktionen Subjekt, Prädikat, Objekt etc. sind durch ihren spezifischen Beitrag zum propositionalen Gehalt einer Prädikation definiert" (S. 11).
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