Bei mündlicher oder schriftlicher Verständigung hat der Sprechende (der Schreibende) das Bedürfnis, nicht nur etwas mitzuteilen, sondern auch zugleich seine subjektive Meinung zu dem Gesagten auszudrücken. Die individuelle Beurteilung des Sachverhalts durch den Sprecher kann sich im Ausdruck von Emotionen (Befriedigung, Freude, Verachtung, Wut usw.), Wertung (positiv, negativ), Modalität (Sicherheit, Unsicherheit, Vermutung), Hervorhebung oder Abschwächung einer Aussage äußern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.1981.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-2430 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 1981 |
Veröffentlicht: | 1981-05-01 |
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