„Landeskundliche Ausbildung schließt notwendigerweise die Vermittlung eines komplexen Bildes der Geschichte des betreffenden Landes mit ein. Dies erfordert Kenntnisse über Geschichte, Geschichtsbewußtsein und Geschichtsbild. Das jeweilige Verständnis von Erbe und Tradition hat dabei insofern besonderes Gewicht, als es das Verhältnis der gesellschaftlichen Kräfte eines Landes zu ihrer Geschichte widerspiegelt und damit wesentliche Aufschlüsse über Kulturentwicklung, politische Positionen und gesellschaftliches Denken gibt.“ Aus diesen Worten des Historikers G. Seeber auf der wissenschaftlichen Arbeitstagung der Germanistenkommission DDR-UdSSR im Dezember 1981, wird deutlich, welche Bedeutung das Verhältnis eines Staates und seiner Bürger zu Erbe und Tradition für die Ausprägung und Darstellung eines realen Landesbildes in der Landeskunde (LK) hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.1983.04.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2198-2430 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 1983 |
| Veröffentlicht: | 1983-07-01 |
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