Norm - lat. norma: Winkelmaß, Richtschnur, Vorschrift, Standard - ist Menschenwerk. Normen werden formuliert und gesetzt aus zweckrationalen Gründen: Damit legt die normierende Instanz - Parlament, Gerichte, Kommissionen oder Einzelpersonen -fest, welche sozialen Handlungen geboten, verboten oder aber erlaubt sind. Normen in diesem Verständnis leiten sich damit keineswegs aus der Natur her, sind also auch nicht von Anbeginn immer schon gegeben und unveränderlich und somit im umgangssprachlichen Sinne natürlich; vielmehr sind sie - weil Ausdruck menschlicher Herrschaftssysteme- gesellschaftlich bedingt und damit historischem Wandel unterworfen. Dieser Normbegriff beansprucht keineswegs Allgemeingültigkeit; andere Definitionen (Coseriu, von Polenz u. a.) setzen unterschiedliche Akzente.
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