Trotz aller Schwierigkeiten bei ihrer Bestimmung und Einordnung darf wohl Einvernehmen darüber vorausgesetzt werden, daß die Landeskunde zu definieren ist in ihrem Bezug auf den FU; von daher ergeben sich auch die notwendigen Einschränkungen, denn das gesamte Wissen über Ökonomie, Politik, staatliche, juristische, militärische Organisation, Kultur- und Bildungswesen eines Landes sowie über die Lebensweise seiner Bevölkerung, jeweils in Gegenwart und Vergangenheit, ist (sofern es überhaupt noch von einem Wissenschaftler erfaßbar ist) allenfalls Gegenstand der sich neu etablierenden Regional- oder Länderwissenschaften (z.B. Nordeuropa-, Lateinamerika-, Asien-Afrika-Wissenschaften); bezeichnenderweise ist für die Vertreter dieser Wissenschaftszweige die Sprache in der Regel bloßes Instrument für die Erfüllung ihrer Aufgabe bei der Heranbildung von Kadern für den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen Austausch mit diesen Ländern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.1981.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-2430 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 1981 |
Veröffentlicht: | 1981-03-01 |
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