Am 1. Juli 1996 wurde in Wien von Regierungsvertretern der vier Staaten mit Deutsch als Hauptsprache, Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, sowie einiger Staaten mit Deutsch als Minderheitensprache, nämlich Belgien, Italien, Rumänien und Ungarn, eine Erklärung unterzeichnet, die vorsah, zum 1. August 1998 eine Neuregelung der deutschen Rechtschreibung einzuführen, für deren Umsetzung im Schreibgebrauch eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005 festgelegt wurde. Nachdem nun mehr als vier Jahre seit dem In-Kraft-Treten dieser Regelung vergangen sind und nachdem der „Pulverdampf“ der teilweise sehr heftigen Auseinandersetzung um die Neuregelung jetzt doch weitgehendverzogen ist, scheint es an der Zeit, eine objektive Zwischenbilanz zur Einführung der orthographischen Veränderungen zu ziehen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.2003.01.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2198-2430 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2003 |
| Veröffentlicht: | 2003-02-01 |
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