Der Begriff der Valenz wird in der Sprachwissenschaft unterschiedlich verstanden und ist noch nicht ausreichend geklärt. In unserer Untersuchung gehen wir von der Definition des Valenzbegriffes aus, wie sie W. Admoni gegeben hat. Admoni unterscheidet mit Recht obligatorische und fakultative Fügungspotenzen. Die obligatorische Fügungspotenz meint folgendes: Ist eine Redeart, ein Satzglied explizit ausgedrückt, so fordert es mit Notwendigkeit die sprachliche Formulierung eines zweiten Satzgliedes. Geschieht das nicht, so ist der Satz als ungrammatisch anzusehen.
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