Wenn man bedenkt, daß das Studium an den Hochschuleinrichtungen der DDR in den ersten beiden Jahren auf verstehendes Hören ausgerichtet ist und daß diese Sprachtätigkeit bei den ausländischen Studierenden weit vor Sprechen rangiert, dann verwundert es eigentlich, daß der Entwicklung und Weiterentwicklung dieser grundlegenden fremdsprachenspezifischen Leistungsdisposition sowohl bei der Vorbereitung auf ein Auslandsstudium als auch im gegenwärtigen studienbegleitenden Deutschunterricht oft nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es ist deshalb zu begrüßen, daß im „Entwurf des neuen Lehrprogramms für den studienbegleitenden Deutschunterricht für Ausländer an den Universitäten und Hochschulen der DDR (Sprachkundigenausbildung III)“ verstehendes Hören als obligatorischer Bestandteil des Unterrichts ausgewiesen ist. Wenn wir hier Fremdsprache vor allem als Mittel des Wissenserwerbs und der Verständigung in Studium und Beruf verstehen, dann ergibt sich daraus die Forderung, den ausländischen Studierenden so schnell wie möglich zu befähigen, authentische gesprochene Texte, die von Fachleuten aus Wissenschaft, Technik und Produktion in unterschiedlichen (fachrelevanten) monologischen und dialogischen Kommunikationssituationen ohne Rücksicht auf eine beschränkte Sprachkompetenz mithörender Fremdsprachenlernender produziert werden, zu verstehen und darauf textsortenspezifisch optimal zu reagieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.1983.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-2430 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 1983 |
Veröffentlicht: | 1983-05-01 |
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