1. Allgemeine Voraussetzungen
1.1 Das Possesiv-Pronomen (Pr. Poss.) in der deutschen Gegenwartssprache ist bisher nirgendwo ernsthaft Gegenstand einer Untersuchung gewesen. Dies gilt insbesondere für seine grammatische Funktion, deren Darstellung in den Grammatiken vielfach den Eindruck erweckt, daß manche Verfasser sich durch die sprechende Bezeichnung „Possesiv-Pronomen‘ und durch deren wörtliche Übertragung als ‚besitzanzeigendes Fürwort‘ haben beruhigen lassen.
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