Die erste, amtlich geltende Norm der deutschen Rechtschreibung wurde auf der Zweiten Orthographischen Konferenz im Jahr 1901 in Berlin vereinbart. Sie war für die Schulen verbindlich und wurde allmählich auch von den Buchdruckern und der deutschsprachigen Öffentlichkeit akzeptiert. Es dauerte aber nicht lange, bis Vorschläge für Änderungen der einzelnen Schreibweisen ausgearbeitet wurden, so u. a. im Jahr 1921 vom Sachverständigenausschuss beim Reichsinnenministerium und 1931 vom Bildungsverband der deutschen Buchdrucker. In den darauf folgenden Jahrzehnten waren verschiedene Lehrerverbände in dieser Hinsicht besonders aktiv (vgl. Nerius 1975: 78–80). In Wien fanden 1986, 1990 und 1994 Beratungen zu einer Reform der deutschen Rechtschreibung statt, an denen Rechtschreibexperten als halbwegs offizielle Vertreter aus fast allen Ländern und Gebieten mit einer nennenswerten deutschsprachigen Bevölkerung teilnahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.2009.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-2430 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-01 |
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